Tönnies und Subunternehmer beantragen Lohnkostenerstattung
10. Juli 2020
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Der Schlachtbetrieb Tönnies und weitere Subunternehmer haben beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Anträge auf Erstattung von Lohnkosten durch das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Hintergrund sind Quarantäne-Maßnahmen nach dem massenhaften Fund von positiven Corona-Infektionen bei Tönnies-Arbeitern am Stammsitz in Rheda-Wiedenbrück.
Rheda-Wiedenbrück/Münster (dpa/lnw) - Der Schlachtbetrieb Tönnies und weitere Subunternehmer haben beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Anträge auf Erstattung von Lohnkosten durch das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Hintergrund sind Quarantäne-Maßnahmen nach dem massenhaften Fund von positiven Corona-Infektionen bei Tönnies-Arbeitern am Stammsitz in Rheda-Wiedenbrück.
Nach Angaben eines Sprechers des LWL werden die Anträge jetzt nach Eingang abgearbeitet. Um welche Summen es sich handelt und wann die Anträge bearbeitet werden, sei völlig offen, sagte Sprecher Markus Fischer der Deutschen Presse-Agentur. Das Infektionsschutzgesetz siehe die Erstattung vor, wenn Gesundheitsämter einen Betrieb schließen und Quarantäne anordnen. Über die Anträge von Tönnies auf Erstattung durch das Land hatte zuvor die «Neue Westfälische» online berichtet.
Die Löhne müssen vorerst von den Unternehmen bezahlt werden und können mit bis zu einem Jahr rückwirkend erstattet werden. «Für uns ist nur schwer zu sagen, wie viele Tönnies-Beschäftigte betroffen sind. Bei uns gehen auch Anträge von Subunternehmen mit Sitz in ganz anderen Kreisen ein. Wir sehen dann nur, dass die Fleischindustrie betroffen ist, aber nicht auch ein konkreter Betrieb», sagt Fischer.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH