Urteil gegen Apotheker rechtskräftig
7. Juli 2020
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Im Skandal um jahrelang gepanschte Medikamente hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftstrafe gegen einen Apotheker aus dem Ruhrgebiet bestätigt. Der BGH in Karlsruhe lehnte die Revision des Mannes als unbegründet ab, wie er am Dienstag mitteilte.
Karlsruhe/Bottrop (dpa/lnw) - Im Skandal um jahrelang gepanschte Medikamente hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftstrafe gegen einen Apotheker aus dem Ruhrgebiet bestätigt. Der BGH in Karlsruhe lehnte die Revision des Mannes als unbegründet ab, wie er am Dienstag mitteilte. Das Urteil des Essener Landgerichts vom Juli 2018 gegen den damals 48-jährigen Apotheker aus Bottrop ist damit rechtskräftig. Wegen Tausender unterdosierter Krebsmedikamente zwischen 2012 und 2016 hatte Peter S. eine Haftstrafe von zwölf Jahren erhalten. Dem Gericht zufolge streckte er lebenswichtige Medizin seiner Patienten aus Habgier.
Zudem bleibt es bei dem verhängten lebenslangen Berufsverbot gegen den Mann, der seit Ende 2016 in Untersuchungshaft sitzt. Den Schaden für die Krankenkassen hatte das Essener Landgericht auf 17 Millionen Euro beziffert, dieser «Wertersatzbetrag» sollte eingezogen werden. Nur in diesem Punkt sprach das BGH nun von einem «geringfügigen Teilerfolg»: Die Revision werde «mit der Maßgabe als unbegründet verworfen», dass statt der 17 Millionen Euro die Einziehung von «Taterträgen» in Höhe von 13,6 Millionen Euro anzuordnen sei.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH