Oberstes US-Gericht nimmt sich Welfenschatz vor

2. Juli 2020 ©
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Der Supreme Court der USA wird sich mit dem seit Jahren andauernden Streit zwischen Nachfahren jüdischer Kunsthändler und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz um den Welfenschatz befassen. Das kündigte das Gericht am Donnerstag auf seiner Homepage an.
Berlin/Washington (dpa) - Der Supreme Court der USA wird sich mit dem seit Jahren andauernden Streit zwischen Nachfahren jüdischer Kunsthändler und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz um den Welfenschatz befassen. Das kündigte das Gericht am Donnerstag auf seiner Homepage an. Die Stiftung will vom obersten Bundesgericht geklärt wissen, ob US-Gerichte für den Fall überhaupt zuständig sind.
Der Welfenschatz umfasst kostbare Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom. Die Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert gelangten 1671 in den Besitz des Welfenhauses. Die Stiftung hat die 44 Goldreliquien seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut. Die Nachfahren der früheren Besitzer gehen davon aus, dass die Objekte ihren Vorfahren von den Nazis nur scheinbar legal weggenommen wurden.
Die Restitution wurde erstmals vor zwölf Jahren gefordert. Die Stiftung ist nach eigenen Untersuchungen des Verkaufs des Welfenschatzes 1935 überzeugt, dass es sich nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf handelt. Die Beratende Kommission für NS-Rückgaben hatte diese Position 2014 bestätigt.
Darauf klagten die Erben vor dem District Court in Washington, der eine Zuständigkeit für eine Klage gegen die Stiftung erkannte. Die Berufung dagegen wurde abgelehnt. Die Stiftung will, dass der Supreme Court die Klage als unzulässig abweist. Nach deutschem Recht wäre ein Verfahren wegen Verjährung nicht möglich.
Die von Bund und Ländern getragene Stiftung will nach Angaben vom Donnerstag für den Fall, dass eine Zuständigkeit von US-Gerichten erkannt werden sollte, auch geklärt wissen, ob die Streitigkeit dennoch besser vor einem deutschen Gericht auszutragen ist. Das amerikanische Justizministerium habe die Rechtsauffassung der Stiftung unterstützt, hieß es.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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