Bund und Länder einigen sich auf Reise-Regeln
26. Juni 2020
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Reisende aus einem Landkreis mit hohem Corona-Infektionsgeschehen dürfen nur dann in einem Hotel untergebracht werden, wenn ihnen ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass sie keine Infektion haben. Das geht aus einem Beschluss des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Leiter der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom Freitag hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Berlin/Düsseldorf (dpa/lnw) - Reisende aus einem Landkreis mit hohem Corona-Infektionsgeschehen dürfen nur dann in einem Hotel untergebracht werden, wenn ihnen ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass sie keine Infektion haben. Das geht aus einem Beschluss des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Leiter der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom Freitag hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das benötigte ärztliche Zeugnis «muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist».
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte dazu zur Deutschen Presse-Agentur: «Der Einsatz hat sich gelohnt. Gut, dass wir nun gemeinsame Regelungen aller Länder mit dem Bund dafür haben, wie wir Risiko-Vorsorge und Reisefreiheit miteinander verbinden.» Nach dem Corona-Ausbruch im Kreis Gütersloh beim Fleischproduzenten Tönnies hatten die meisten Bundesländer Reise-Einschränkungen für Menschen aus Corona-Hotspots beschlossen.
Laschet betonte: «Die Unsicherheit und Stigmatisierung bei Reisenden aus Gütersloh in den letzten Tagen dürfen sich nicht wiederholen. Corona besiegen wir nur miteinander, nicht gegeneinander.»
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH