Verfassungsrichter klären Minderheitenrechte im U-Ausschuss

15. Juni 2020 ©
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Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen verhandelt am Dienstag (10.30 Uhr) in Münster eine Organklage von Landtagsabgeordneten von SPD und Grünen. Die Parlamentarier sehen in der Ablehnung eines Beweisantrags in einem Untersuchungsausschuss des Landtags einen Verstoß gegen die Landesverfassung.
Münster (dpa/lnw) - Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen verhandelt am Dienstag (10.30 Uhr) in Münster eine Organklage von Landtagsabgeordneten von SPD und Grünen. Die Parlamentarier sehen in der Ablehnung eines Beweisantrags in einem Untersuchungsausschuss des Landtags einen Verstoß gegen die Landesverfassung. Die fünf Politiker stellen eine sogenannte qualifizierte Minderheit und hatten im U-Ausschuss «Hackerangriff» gefordert, dass Verbindungsdaten des Diensthandys von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) in den Ausschuss als Beweis eingeführt werden.
Der Ausschuss will aufklären, ob die Landesregierung nach dem vermeintlichen Hacker-Angriff auf Computer und den Fernseher der ehemaligen Agrarministerin Christina Schulze Föcking (CDU) Mitte März 2018 die Öffentlichkeit getäuscht oder Einfluss auf die Ermittler genommen hat. Die Ministerin trat im Mai 2018 zurück. Die angebliche Cyber-Attacke stellte sich als Bedienungspanne heraus. Mit Hilfe der Verbindungsdaten wollten SPD und Grüne klären, ob und wann genau Biesenbach mit dem ermittelnden Staatsanwalt und Schulze Föcking telefoniert hatte.
Zuletzt schrieb Biesenbach an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, er werde die Verbindungsdaten seines dienstlichen Festnetz- und Mobiltelefons sowie seiner dienstlichen Social-Media-Kommunikation mit dem Kölner Staatsanwalt und Schulze Föcking für den fraglichen Zeitraum herausgeben.
Der NRW-Verfassungsgerichtshof tagt für die mündliche Verhandlung wegen der Corona-Krise erstmals im Foyer des Oberverwaltungsgerichts. Ein Urteil werden die sieben Verfassungsrichter zu einem späteren Termin verkünden.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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