Hälfte der Richter kann sich aus der Ferne in Netz einwählen
9. Juni 2020
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Gut die Hälfte der hessischen Richterinnen und Richter ist technisch so ausgestattet, dass sie sich auch außerhalb ihres festen Arbeitsplatzes ins dienstliche Netzwerk einklinken kann. Dies geht aus einer Antwort des Justizministeriums in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervor.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Gut die Hälfte der hessischen Richterinnen und Richter ist technisch so ausgestattet, dass sie sich auch außerhalb ihres festen Arbeitsplatzes ins dienstliche Netzwerk einklinken kann. Dies geht aus einer Antwort des Justizministeriums in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervor. Demnach nutzen mehr als 54 Prozent entweder einen VPN-Token - eine Art elektronischen Schlüssel - oder sie können sich mithilfe eines Bootsticks von ihrem privaten Computer aus gesichert in das Justiznetz einwählen. Bei Staatsanwälten beträgt die Quote der VPN-Token- oder Bootstick-Nutzer rund 66 Prozent.
Die hessische Justiz verfügt insgesamt über mehr als 5300 Notebookausstattungen - dies entspricht einem Anteil von 36,5 Prozent an allen Rechnern, wie aus den Angaben des Ministeriums hervorgeht. Seit 2018 bekommen bei der turnusmäßigen Anschaffung neuer Computer alle Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger ein Notebook.
Wegen der Corona-Pandemie haben hessische Gerichte den Sitzungsbetrieb auf dringende Verfahren beschränkt - und weichen auf Alternativen aus, wenn es rechtlich möglich ist. Laut Ministerium stehen in allen neun Landgerichten, den Amtsgerichten Bad Hersfeld und Friedberg sowie beim Oberlandesgericht Frankfurt und beim Hessischen Finanzgericht in Kassel Videoanlagen zur Verfügung. Diese kommen beispielsweise in Zivilsachen zum Einsatz.
Der Vizepräsident des Amtsgerichts Frankfurt, Frank Richter, berichtet von positiven Erfahrungen beim Videoeinsatz, etwa bei der Bewältigung der zahlreichen Verfahren zu Fluggastklagen. Beteiligte Fachanwälte aus weiter entfernten Städten könnten sich problemlos zuschalten. Die Verhandlungen könnten oft pünktlicher starten und straffer geführt werden, sagte Richter. Dadurch könne er die Termine enger takten und spare Zeit. «Der Einsatz von Video führt dazu, dass alle Parteien disziplinierter sein müssen.»
Hessen macht sich beim Bund dafür stark, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu ändern, dass die Einsatzmöglichkeiten für Video zumindest in Corona-Zeiten ausgeweitet werden - unter anderem für Anhörungen bei Betreuungs- und Unterbringungsfällen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH