Mund-Nasen-Schutz in der Apotheke Pflicht
5. Juni 2020
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5. Juni 2020
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In einer Berliner Postfiliale ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Denn sie gilt als Gewerbebetrieb mit Publikumsverkehr.
Berlin (dpa/bb) - In einer Berliner Postfiliale ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Denn sie gilt als Gewerbebetrieb mit Publikumsverkehr. Und dafür ist die Maskenpflicht laut der geltenden Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgeschrieben. So ist es auch in Apotheken. Dabei macht es keinen Unterschied, ob zwischen Kunden und Personal eine Plexiglasscheibe angebracht ist oder nicht. Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit auf eine schriftliche Anfrage des FDP-Abgeordneten Stefan Förster zum Thema «Mundschutzpflicht in Berlin - Jeder wie er möchte?» hervor.
Auch in Arztpraxen ist Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen - Plexiglasscheibe hin oder her. Die Maskenpflicht gilt aber nicht, wenn sie der medizinischen Behandlung entgegensteht, wie die Gesundheitsverwaltung erläutert. Bei Behördenbesuchen gilt in den Sprechzimmern und auf den Fluren keine Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, es wird aber auch in diesem Fall dringend empfohlen.
Förster wollte vom Senat auch wissen, wie es komme, dass etwa ein Fünftel der Kundinnen und Kunden beim Einkaufen keinen Mundschutz trage. Das könne zahlreiche Gründe haben - vom schlichten Vergessen bis hin zum bewussten Verweigern, antwortete die Gesundheitsverwaltung. «Dem Senat sind die Beweggründe der Bürgerinnen und Bürger im Einzelfall nicht bekannt.»
Die Pflicht, unter anderem im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, gilt in Berlin bereits seit Ende April. Kontrolliert wird sie nicht.
Ein Nasen-Mund-Schutz kann nach Auskunft von Virologen verhindern, dass der Träger andere Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Nicht zu verwechseln ist ein solcher Schutz mit medizinischen Masken, mit denen sich auch der Träger vor Ansteckung schützen kann.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH