Antrag gegen Corona-Beschränkung abgelehnt
4. Juni 2020
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Ein aus dem Rhein-Main-Gebiet hat sich vergeblich gegen Betriebsbeschränkungen wegen der Coronakrise gewehrt. Der Verwaltungsgerichtshof lehnte den Eilantrag des Trägervereins aus Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis ab.
Kassel/Friedrichsdorf (dpa/lhe) - Ein aus dem Rhein-Main-Gebiet hat sich vergeblich gegen Betriebsbeschränkungen wegen der Coronakrise gewehrt. Der Verwaltungsgerichtshof lehnte den Eilantrag des Trägervereins aus Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis ab. Die Beschränkung des Kindergartenbetriebs auf eine erweiterte Notbetreuung sei durch Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig, erklärte ein Justizsprecher am Donnerstag in Kassel. Der Beschluss ist unanfechtbar. (8 B 1399/20.N)
Laut Gerichtshof werden in dem Kindergarten 23 Kinder in einer Gruppe im Wald betreut. Bis Ende Mai sei der Betrieb auf die Notbetreuung für bestimmte Berufs- und Bedarfsgruppen beschränkt gewesen - auch in dem . Seit Dienstag gilt in Hessen nun der «eingeschränkte Regelbetrieb», der den Kreis der betreuten Kinder zwar ausweitet, aber immer noch von bestimmten Kriterien wie der Berufstätigkeit der Eltern abhängig macht. Diese Regelung wollte der Verein außer Vollzug setzen, sie sei unverhältnismäßig.
Der Verwaltungsgerichtshof hält die Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie aber für legitim. Denn auch in einem sei - insbesondere bei kleineren Kindern - die Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln nicht ohne Weiteres sichergestellt. Zudem träfen dort täglich Erwachsene aufeinander. Der Verein habe durch die neue Regelung die Möglichkeit, weitere Kinder aufzunehmen, so dass er nach und nach sein Betreuungsangebot wieder hochfahren könne.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH