Werden auf Diesel-Kläger zugehen

25. Mai 2020 ©
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Volkswagen hat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu grundsätzlichem Schadenersatz-Anspruch im Dieselskandal angekündigt, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als «pragmatische und einfache Lösung» anbieten, erklärte der Konzern am Montag.
Karlsruhe/Wolfsburg (dpa) - Volkswagen hat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu grundsätzlichem Schadenersatz-Anspruch im Dieselskandal angekündigt, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als «pragmatische und einfache Lösung» anbieten, erklärte der Konzern am Montag. «Wie hoch diese sein werden, hängt vom Einzelfall ab.» Der Autobauer will weitere Verfahren «im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah beenden» und mit entsprechenden Vorschlägen auf diese zugehen, wie es hieß.
Der BGH hatte zuvor in seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal festgestellt, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen (Az. VI ZR 252/19). Volkswagen erklärte, das Urteil könne als «Schlusspunkt» gesehen werden. «Es schafft für einen Großteil der derzeit anhängigen 60 000 Fälle Klarheit darüber, wie der BGH die wesentlichen Grundfragen in den Dieselverfahren beurteilt.» Bisher hatte es an anderen Gerichten mal Entscheidungen zugunsten von VW, mal zugunsten der Kunden gegeben.
Der Konzern begründete die angekündigten Angebote an die Kläger in anderen Verfahren damit, dass viele Kunden im Fall eines Urteils nach Maßgabe der BGH-Entscheidung ihren Dieselwagen auch zurückgeben müssten. Viele wollten sich jedoch, so VW, kein neues Auto anschaffen. «Einmalzahlungen halten wir deshalb für die beste Lösung, um Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen.»
Es gebe zudem auch rund 10 000 Fälle, in denen Kunden ein Dieselauto aus dem VW-Konzern erst nach dem September 2015 kauften, als die Abgasaffäre öffentlich wurde. «Wir sind davon überzeugt, dass Kläger keine Ansprüche haben, wenn sie beim Kauf von der Umschaltlogik (in der Abgas-Software) wissen mussten, und dass Klägern keine Deliktzinsen zustehen. Insoweit werden wir in den anhängigen Verfahren unsere Position entsprechend verteidigen.»
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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