BGH urteilt zu Ansprüchen gegen VW

25. Mai 2020 ©
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Gut viereinhalb Jahre nach dem Auffliegen des s bei VW gibt der Bundesgerichtshof (BGH) eine verbindliche Linie in Sachen Schadenersatz vor. Heute (11.00 Uhr) urteilen die obersten Zivilrichter in Karlsruhe zum ersten Mal über die Klage eines betroffenen Diesel-Käufers.
Karlsruhe (dpa) - Gut viereinhalb Jahre nach dem Auffliegen des s bei VW gibt der Bundesgerichtshof (BGH) eine verbindliche Linie in Sachen Schadenersatz vor. Heute (11.00 Uhr) urteilen die obersten Zivilrichter in Karlsruhe zum ersten Mal über die Klage eines betroffenen Diesel-Käufers. Damit stellen sie auch die Weichen für die vielen Tausend noch laufenden Verfahren gegen den Wolfsburger Autokonzern. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob VW mit der illegalen Abgastechnik in Millionen Diesel-Fahrzeugen die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und ihnen Schadenersatz schuldet - und wenn ja, wie viel. (Az. VI ZR 252/19)
In der Verhandlung vor knapp drei Wochen hatten die Richter bereits erkennen lassen, dass VW wohl zu Schadenersatz verpflichtet sein dürfte. Bleiben sie bei ihrer vorläufigen Einschätzung, bekämen Kläger bei der Rückgabe ihres Autos allerdings nicht den vollen Kaufpreis zurück. Für die gefahrenen Kilometer müssten sie sich eine sogenannte Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
Für den Kläger im konkreten Fall, einen Mann aus Rheinland-Pfalz, wäre das ein Teilerfolg. Er will den kompletten Preis von knapp 31 500 Euro zurück. Unter der Haube seines gebrauchten VW Sharan steckt ein Diesel-Motor vom Typ EA 189 - mit einer Software, die dafür sorgte, dass das Fahrzeug die Abgas-Grenzwerte zwar auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße einhielt. Im Herbst 2015 flog der Betrug im großen Stil auf. Millionen Autos waren betroffen.
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte dem Mann gut 25 600 Euro plus Zinsen gegen Rückgabe seines Autos zugesprochen. Dagegen haben beide Seiten Revision eingelegt. VW ist der Ansicht, dass dem Kläger und allen anderen Diesel-Käufern gar kein Schaden entstanden sei. Das Auto sei schließlich jederzeit uneingeschränkt nutzbar gewesen.
Laut VW sind bundesweit noch rund 60 000 Diesel-Klagen bei den Gerichten anhängig. Für einen Großteil dieser Verfahren dürfte das BGH-Urteil eine wichtige Richtschnur sein. Denn die zentrale Frage, ob den Käufern Schadenersatz zusteht oder nicht, wurde von den unteren Instanzen bisher völlig unterschiedlich beantwortet.
Mit dem Urteil ist aber längst nicht alles entschieden. Andere Fallkonstellationen wird sich der BGH in weiteren Verfahren genauer ansehen - zum Beispiel, ob VW-Kunden auch dann Schadenersatz zusteht, wenn sie ihr Auto erst nach Bekanntwerden des s gekauft haben. Die drei nächsten Verhandlungen zu VW-Klagen haben die Karlsruher Richter für Mitte und Ende Juli angesetzt.
Auf den Vergleich, den die Verbraucherzentralen im Namen von mehreren Hunderttausend Diesel-Besitzern mit VW ausgehandelt hat, haben die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs keine Auswirkungen mehr.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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