Kaum konkrete Pläne für Anti-Missbrauchs-Kommissionen in NRW

24. Mai 2020 ©
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Vor Kurzem hat sich die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) zur Gründung unabhängiger Aufarbeitungs-Kommissionen in allen 27 Bistümern durchgerungen. Nun sind die einzelnen Bistümer gefordert.
Köln (dpa) - Vor Kurzem hat sich die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) zur Gründung unabhängiger Aufarbeitungs-Kommissionen in allen 27 Bistümern durchgerungen. Nun sind die einzelnen Bistümer gefordert. Doch die halten sich mit konkreten Plänen zumindest in Nordrhein-Westfalen noch zurück.
Als die Kommissionen Ende April beschlossen wurden, sprach der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, von einer «historischen Entscheidung». Eine «Gemeinsame Erklärung» der DBK schreibt sehr detailliert vor, wie sich die Kommissionen zusammensetzen, was sie untersuchen und wie sie ausgestattet sein sollen. Vorgeschrieben ist zum Beispiel, dass auch Betroffene in jeder Kommission sitzen sollen.
Eine Umfrage unter den fünf NRW-Bistümern erbrachte jedoch eher zurückhaltende Reaktionen. Konkrete Pläne für die Bildung von Kommissionen gibt es noch nicht. Es wird darauf verwiesen, dass man ja schon eigene Untersuchungen begonnen habe. Eine Umfrage unter bayerischen Bistümern hatte zuvor schon ein ähnliches Bild ergeben.
So hat der Kölner Erzbischof Rainer Woelki eine Untersuchung durch eine Münchner Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben. Deren geplante Präsentation war im März kurzfristig verschoben worden. Ein Sprecher sagte nun, die «Gemeinsame Erklärung» der DBK behandele die Aufarbeitung unter einem anderen Aspekt als die Untersuchung des Erzbistums. «Daher klären wir zurzeit das Verhältnis der verschiedenen Ansätze zueinander.»
Auch das Bistum Aachen verweist auf eine bereits laufende Studie einer unabhängigen Anwaltskanzlei. Auf Nachfrage bestätigt ein Sprecher: «Selbstverständlich wird auch das Bistum Aachen eine solche Kommission einrichten.»
Das Ruhrbistum Essen hat eine Studie beim Münchener Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) in Auftrag gegeben. Auf die Frage, ob darüber hinaus die von der DBK geforderte Kommission eingerichtet wird, antwortet ein Sprecher, «dass wir mit unseren bereits erfolgten oder noch laufenden Verfahren und Projekten die wesentlichen Ziele dieser Erklärung bereits erreicht haben bzw. erreichen werden».
So habe das Bistum bereits in einem mehrjährigen Projekt sämtliche Personalakten aller lebenden Geistlichen durch eine unabhängige Anwaltskanzlei auf Verdachtsmomente für sexuellen Missbrauch überprüfen lassen. 2017 sei das Ergebnis vorgestellt worden. Neue Meldungen würden laufend erfasst.
Das Bistum Münster lässt von einem Historiker Fälle sexuellen Missbrauchs untersuchen. Der Missbrauchsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, sagte jedoch, mit dieser Studie könne die von der Bischofskonferenz geforderte Aufarbeitung nicht abgedeckt werden. «Die zu bildende Kommission soll auch im Bistum Münster eingerichtet werden», versicherte Frings. Geprüft werde, ob das vielleicht mit anderen Bistümern gemeinsam geschehen könne.
Auch das Erzbistum Paderborn hat eine unabhängige Missbrauchsstudie in Auftrag gegeben. Dieser Untersuchung würden «weitere konsequente Schritte bei der Aufarbeitung und in der Prävention sexuellen Missbrauchs folgen», teilte ein Sprecher mit.
2018 hatte eine Studie im Auftrag der Bischofskonferenz ergeben, dass zwischen 1946 und 2014 mindestens 1670 katholische Kleriker 3677 meist männliche Minderjährige missbraucht haben sollen. Kritiker hatten an der Studie aber bemängelt, dass die Autoren keinen Zugang zu Originaldokumenten in den Kirchenarchiven bekommen hatten. Die «Gemeinsame Erklärung» sieht dagegen nun vor, dass die geplanten Kommissionen die Personalakten einsehen können. Sie sollen konkrete Fälle benennen und auch ergründen, von wem die Täter möglicherweise gedeckt worden sind.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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