Bundesgericht sucht Ausweichdomizil

24. Mai 2020 ©
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Das Bundesverwaltungsgericht sucht für die Großverhandlung von Klagen gegen den geplanten Fehmarnbelttunnel ein Ausweichdomizil. Der Grund:
Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht sucht für die Großverhandlung von Klagen gegen den geplanten Fehmarnbelttunnel ein Ausweichdomizil. Der Grund: Unter Corona-Bedingungen ist selbst der große Sitzungssaal in dem historischen Gerichtsgebäude in Leipzig zu klein. Angesichts der erwarteten hohen Teilnehmerzahl in dem Verfahren werde nun geprüft, «ob die Verhandlung in einer Räumlichkeit außerhalb des Bundesverwaltungsgerichts durchgeführt wird», teilte Gerichtssprecher Carsten Tegethoff mit. Die Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen.
Der große Sitzungssaal, der sonst oft für Verhandlungen über Klagen gegen Infrastrukturprojekte genutzt wird, misst immerhin rund 220 Quadratmeter. Mit dieser Größe könnten die Corona-Abstandsregeln allerdings nicht eingehalten werden, teilte Tegethoff mit. Zu der Verhandlung würden bis zu 160 Beteiligte erwartet. Dazu kämen noch interessierte Zuschauer. Das Gericht hat im September und Oktober je drei Verhandlungstage in drei Wochen für den Fehmarnbelttunnel vorgesehen.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Bauvorhaben hat unter anderem der Naturschutzbund Nabu Klage eingereicht. Er sieht Verstöße gegen mehrere europäische und nationale Umweltrechtsnormen. Insgesamt sollen im September und Oktober acht Klagen gegen das Großprojekt verhandelt werden. Der rund 18 Kilometer lange Eisenbahn- und Straßentunnel soll voraussichtlich von 2028 an die deutsche Insel Fehmarn mit Dänemark verbinden.
Dieses Verfahren ist aber nicht das einzige, das das Bundesverwaltungsgericht in Corona-Zeiten vor Herausforderungen stellt. Am kommenden Freitag soll in Leipzig erneut über die Elbvertiefung verhandelt werden. Zu diesem Verfahren werden zwei Gutachter nicht anreisen können, sagte Kläger-Anwalt Rüdiger Nebelsieck. Einem Hochschulangehörigen seien derzeit Dienstreisen untersagt, ein weiterer Gutachter gehöre zur Hochrisikogruppe.
Grundsätzlich bestehe die Möglichkeit, Gutachter mit einer Videoschaltung zu hören, sagte Gerichtssprecher Tegethoff. «Die Anhörung wird in diesem Fall in den Sitzungssaal übertragen und Gericht und Beteiligte können Fragen stellen. Die hier erforderliche Technik ist vorhanden.» Davon könnte nun bei der Verhandlung über die ergänzten Pläne zur Elbvertiefung Gebrauch gemacht werden.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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