Verwaltungsgerichtshof genehmigt AfD-Protest mit Auflagen

23. Mai 2020 ©
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Die AfD darf am Sonntag in Stuttgart gegen die Corona-Beschränkungen demonstrieren - trotz eines ursprünglichen Verbots der Stadt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) setzte für den Protest aber strenge Auflagen fest, wie aus einer am Samstag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung hervorgeht.
Stuttgart/Mannheim (dpa/lsw) - Die AfD darf am Sonntag in Stuttgart gegen die Corona-Beschränkungen demonstrieren - trotz eines ursprünglichen Verbots der Stadt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) setzte für den Protest aber strenge Auflagen fest, wie aus einer am Samstag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung hervorgeht. Unter anderem dürfen nur bis zu 100 Menschen teilnehmen. Außerdem müssten die Teilnehmer in höchstens zwei Bussen anreisen und auf dem Platz der Demonstration in der Innenstadt die Mindestabstände einhalten. Damit gab der VGH einer Beschwerde der AfD gegen das Verbot in Teilen statt.
Die Stadt hatte die Demonstration zunächst untersagt und vom Verwaltungsgericht Stuttgart Recht bekommen. Es sehe die Voraussetzungen des «sogenannten unechten polizeilichen Notstandes» als voraussichtlich erfüllt an, hatte das Gericht begründet. Die AfD hatte daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Nach Überzeugung des VGH müssten die trotz der Auflagen verbleibenden Risiken angesichts der besonderen Bedeutung der Versammlungsfreiheit hingenommen werden.
Die AfD-Landesvorsitzende in Baden-Württemberg, Alice Weidel, zeigte sich zufrieden: Die Proteste der linken Szene zum 1. Mai seien «durchgewunken» worden. «Wenn aber die größte Oppositionspartei im Bundestag eine Demonstration anmeldet, wird diese mit fadenscheinigen Gründen untersagt. Das ist ein demokratiepolitisches Unding.» Die Partei sei erleichtert, dass die Justiz dem Eilantrag gefolgt sei.
Gegen den Beschluss kann eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgerichts oder beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragt werden.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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