Grundrechte funktionieren in Corona-Krise
22. Mai 2020
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Auch während der coronabedingten Einschränkungen zeigt sich aus Sicht des Präsidenten des Landesverfassungsgerichtes Brandenburg, Markus Möller, dass der Rechtsstaat funktioniert. An dem «sehr bunten Bild der Rechtsprechung zu vielen Einzelproblemen rund um die Corona-Eindämmungsverordnungen» werde deutlich, dass die Grundrechte der Bürger auch in der Krise gewahrt würden, sagte der 51-Jährige der Deutschen Presse-Agentur.
Potsdam (dpa/bb) - Auch während der coronabedingten Einschränkungen zeigt sich aus Sicht des Präsidenten des Landesverfassungsgerichtes Brandenburg, Markus Möller, dass der Rechtsstaat funktioniert. An dem «sehr bunten Bild der Rechtsprechung zu vielen Einzelproblemen rund um die Corona-Eindämmungsverordnungen» werde deutlich, dass die Grundrechte der Bürger auch in der Krise gewahrt würden, sagte der 51-Jährige der Deutschen Presse-Agentur.
Ob die derzeitigen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zum Schutz der Gesundheit gerechtfertigt seien, sei immer eine Frage der Abwägung im jeweiligen Einzelfall, so Möller. Das lasse sich nicht «mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten, denn auch Leben und körperliche Unversehrtheit werden durch die Verfassung geschützt».
Er sieht die Landesverfassung für Lagen wie Corona oder andere Pandemien gut aufgestellt. «Das Gerüst unserer Verfassung ist stabil. Aber natürlich wird man mit einem gewissen Abstand in aller Ruhe zu bewerten haben, ob die Krise Anlass für Änderungen und Ergänzungen bietet», betonte Möller, der auch Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist.
Da das Verfassungsgericht kein Präsenzgericht sei und alle Richter in der Regel von zu Hause aus arbeiteten, habe sich durch die Pandemie nicht sonderlich viel verändert, berichtete Möller zudem. «Unsere Beratungen haben wir unter Beachtung der Hygieneanforderungen wie zu Jahresbeginn vereinbart durchführen können.»
Möller sagte, dass das Gericht noch in diesem Jahr über die in Brandenburg umstrittene Kennzeichenspeicherung entscheiden wolle. An Brandenburger Autobahnen können wegen laufender Ermittlungsverfahren Kennzeichen erfasst und gespeichert werden. Das Gericht muss nun prüfen, ob diese Praxis verfassungswidrig ist.
Wann darüber entschieden werde, sei allerdings noch unklar, so Möller. Die Kapazität sei momentan im Hinblick auf Eilrechtsschutzsachen und das Parité-Gesetz angespannt. Nach diesem Gesetz werden die Parteien vom 30. Juni an verpflichtet, bei Landtagswahlen auf ihren Landeslisten gleich viele Männer und Frauen als Kandidaten aufzustellen. Drei Parteien (Piratenpartei, NPD und AfD) sowie eine Privatperson hatten dagegen Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Am 23. Mai ist der Tag des Grundgesetzes. Das Grundgesetz war an diesem Tag 1949 in Bonn unterzeichnet worden, es trat mit Ablauf des Tages in Kraft.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH