Hammer traf Opfer versehentlich
20. Mai 2020
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Im Mordprozess vor dem Landgericht Paderborn um eine halb verkohlte Leiche hat sich der Angeklagte auf einen Unfall berufen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 48-jährigen Deutschen aus Delbrück vor, seinen 84 Jahre alten ehemaligen Pflegevater im Esszimmer seines Hauses mit einem Vorschlaghammer erschlagen zu haben, um an dessen Erbe zu gelangen.
Paderborn/Delbrück (dpa/lnw) - Im Mordprozess vor dem Landgericht Paderborn um eine halb verkohlte Leiche hat sich der Angeklagte auf einen Unfall berufen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 48-jährigen Deutschen aus Delbrück vor, seinen 84 Jahre alten ehemaligen Pflegevater im Esszimmer seines Hauses mit einem Vorschlaghammer erschlagen zu haben, um an dessen Erbe zu gelangen.
Am Mittwoch bestritt der Angeklagte eine Mordabsicht. Im Oktober des vergangenen hatte es laut Aussage des Angeklagten Streit um besagten Vorschlaghammer gegeben, den der Angeklagte holen sollte. In Wut sei er der Aufforderung nachgekommen und habe den Hammer auf den Tisch schleudern wollen. Dabei habe er den 84-Jährigen unbeabsichtigt getroffen. Am Abend habe er beschlossen Feuer zu legen, um die Leiche zu verbrennen und sich selbst zu töten. Als der Rauch dichter wurde, war er auf das Dach geklettert und war von der eintreffenden Feuerwehr gerettet worden. Einsatzkräfte hatten dann die Leiche gefunden und Verdacht geschöpft.
Der 48-Jährige hatte zum Zeitpunkt seiner Festnahme Drogenspuren im Blut. Am Mittwoch gab er an, nach dem Tod des 84-Jährigen in Panik geraten zu sein. Mit Alkohol und Heroin habe er sich beruhigen wollen. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH