«Tantra-Massage» keine Prostitution
20. Mai 2020
©
20. Mai 2020
©
Ganzheitliche Tantra-Massagen, die auch den Intimbereich der Kunden umfassen, sind nach einer Gerichtsentscheidung nicht als Prostitution anzusehen. Die Schließung von zwei sogenannten Tantra-Massage-Salons in Essen unter Hinweis auf die Corona-Schutzverordnung sei deshalb rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Eilverfahren (Az.: 20 L 589/20).
Essen (dpa/lnw) - Ganzheitliche Tantra-Massagen, die auch den Intimbereich der Kunden umfassen, sind nach einer Gerichtsentscheidung nicht als Prostitution anzusehen. Die Schließung von zwei sogenannten Tantra-Massage-Salons in Essen unter Hinweis auf die Corona-Schutzverordnung sei deshalb rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Eilverfahren (Az.: 20 L 589/20).
Die Stadt hatte die Salons geschlossen, als mit der NRW-Corona-Verordnung unter anderem Bordelle wegen Ansteckungsgefahr den Betrieb einstellen mussten. Die Tantra-Massage werde unbekleidet durchgeführt und diene auch der sexuellen Stimulation, hatte die Stadt argumentiert. Deshalb seien die Salons als «Prostitutionsstätten» anzusehen. Die Betreiber sahen ihre Angebote dagegen eher als «Wellness-Massagebetrieb» und keinesfalls als bordellartig.
Das Gericht folgte dieser Einschätzung. Die Betriebsabläufe seien mit Bordellen nicht vergleichbar. Im Zuge der Auflagenlockerung dürften allgemeine Massagesalons unter Hygieneauflagen wieder öffnen. Die Stadt habe nicht dargelegt, dass bei der Tantra-Massage das Ansteckungsrisiko deutlich höher sei als bei diesen zulässigen Wellness-Massageangeboten, so das Gericht.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH