Corona-Infektionsgefahr schützt nicht vor Haftbefehl
18. Mai 2020
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18. Mai 2020
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Die Gefahr einer Coronavirus-Infektion im Gefängnis schützt dem Oberlandesgericht () Oldenburg zufolge nicht vor Haftbefehlen. Das teilte das Gericht am Montag nach zwei entsprechenden Beschlüssen mit.
Oldenburg (dpa/lni) - Die Gefahr einer Coronavirus-Infektion im Gefängnis schützt dem Oberlandesgericht () Oldenburg zufolge nicht vor Haftbefehlen. Das teilte das Gericht am Montag nach zwei entsprechenden Beschlüssen mit.
In einem Fall hatte sich ein 67-jähriger Angeklagter gegen seine Inhaftierung gewandt. Er war im August 2019 vom Landgericht Osnabrück wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sitzt er formal weiter in Untersuchungshaft. Er leide an Krebs und Diabetes und sei deshalb im Justizvollzug besonders gefährdet, argumentierte er. Dem folgte der Strafsenat nicht: Die Infektionsgefahr lasse sich bei entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen im Vollzugskrankenhaus vermeiden. (Az.: 1 Ws 176/20)
In einem weiteren Fall ging ein 51-jähriger Mann gegen einen Haftbefehl vor. Er war bereits mehrfach im Haftkrankenhaus gewesen. Dort hatte ihm die Stationsärztin bescheinigt, dass er haftfähig sei. Der Senat entschied, dass der Haftbefehl bestehen bleibt. Die JVA trage den Gefahren wegen der Corona-Pandemie hinreichend Rechnung. (Az.: 1 Ausl 29/18)
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH