Bürgermeisterwahlen dürfen wieder stattfinden
14. Mai 2020
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In Sachsens Kommunen darf in Corona-Zeiten wieder gewählt werden. 26 Städte und Gemeinden könnten ihre für dieses Jahr geplanten Bürgermeisterwahlen zeitnah stattfinden lassen, sagte Innenminister Roland Wöller (CDU) am Donnerstag bei einer Video-Pressekonferenz in Mit Inkrafttreten der neuen Schutzverordnung des Landes seien Wahlen wieder zulässig.
Dresden (dpa/sn) - In Sachsens Kommunen darf in Corona-Zeiten wieder gewählt werden. 26 Städte und Gemeinden könnten ihre für dieses Jahr geplanten Bürgermeisterwahlen zeitnah stattfinden lassen, sagte Innenminister Roland Wöller (CDU) am Donnerstag bei einer Video-Pressekonferenz in Mit Inkrafttreten der neuen Schutzverordnung des Landes seien Wahlen wieder zulässig. Das gleiche gelte für Wahlveranstaltungen und das Sammeln von Unterstützungsunterschriften. Voraussetzung ist die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Auch eine Urnenwahl ist möglich, eine Briefwahl nicht zwingend vorgeschrieben. Die Gemeinden sind aber angehalten, die Bürger verstärkt auf die Möglichkeit einer Briefwahl hinzuweisen. Termine für die Wahlen sollen die Gemeinderäte selbst festlegen. Wegen der Pandemie hatte die Regierung im März entschieden, die Bürgermeisterwahlen nicht vor dem 20. September abzuhalten. Dieser Termin ist nun hinfällig.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH