Kein Schutz vor Vergesslichkeit
12. Mai 2020
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12. Mai 2020
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Es gibt keinen rechtlichen Schutz vor Vergesslichkeit - das hat das Oberlandesgericht Köln festgestellt. In dem betreffenden Fall war eine Frau in Würselen bei Aachen über eine Sperrholzplatte gestolpert.
Köln (dpa) - Es gibt keinen rechtlichen Schutz vor Vergesslichkeit - das hat das Oberlandesgericht Köln festgestellt. In dem betreffenden Fall war eine Frau in Würselen bei Aachen über eine Sperrholzplatte gestolpert. Die Platte lehnte schräg vor einem Erdgeschossfenster, um vorübergehend Wasser aus einer defekten Regenrinne abzuleiten und verengte dadurch den Gehweg.
Die spätere Klägerin bemerkte die Platte, blieb davor stehen, um eine Passantin mit Kinderwagen vorbeizulassen, und unterhielt sich dann einige Minuten mit ihr. In dieser Zeit habe sie die Platte vergessen, gab sie an. Als sie wieder losgehen wollte, stolperte sie über die Platte und brach sich den Arm. Dafür wollte sie mindestens 9500 Euro Schmerzensgeld von der Hauseigentümerin.
Das Landgericht Aachen wies die Klage jedoch zurück, und das Oberlandesgericht Köln machte nun in zweiter Instanz deutlich, dass es ebenso urteilen würde. Daraufhin zog die Frau die Klage zurück. Das OLG vertrat die Auffassung, dass die Klägerin zwar ein «Unglück» erlitten habe, sie könne der Beklagten aber kein «Unrecht» vorhalten. Auch Vergesslichkeit - die in diesem Fall auch kaum glaubhaft sei - könne sie nicht anführen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH