Ehemann der Aussetzung angeklagt
8. Mai 2020
©
8. Mai 2020
©
Der rätselhafte Tod einer 53-Jährigen im September 2019 in Dresden bleibt unaufgeklärt. Da die Todesursache nicht sicher festgestellt werden konnte, hat die Staatsanwaltschaft nun lediglich Anklage wegen Aussetzung gegen den verdächtigten Ehemann zum Amtsgericht erhoben.
Dresden (dpa/sn) - Der rätselhafte Tod einer 53-Jährigen im September 2019 in Dresden bleibt unaufgeklärt. Da die Todesursache nicht sicher festgestellt werden konnte, hat die Staatsanwaltschaft nun lediglich Anklage wegen Aussetzung gegen den verdächtigten Ehemann zum Amtsgericht erhoben. Der ursprünglich vorhandene Verdacht eines Tötungsdelikts habe sich im Zuge der Ermittlungen nicht bestätigt, sagte ein Sprecher am Freitag. Das Strafmaß für den selten vorkommenden Tatbestand liege zwischen drei Monaten und fünf Jahren, das zuständige Schöffengericht könne maximal vier Jahre verhängen.
Der 64 Jahre alte Deutsche hatte am 24. September 2019 die Polizei gerufen und Beamte daraufhin die leblose Frau in der Wohnung des Paares im Stadtteil Löbtau gefunden. Der Mann war unter Totschlag-Verdacht verhaftet worden, drei Wochen später aber wieder auf freien Fuß gekommen. Das Landgericht Dresden hatte keinen dringenden Tatverdacht bei dem niedergelassenen Arzt gesehen, dessen Approbation derzeit ruht.
Laut Anklage soll er spätestens am 23. September 2019 seiner kranken und pflegebedürftigen Frau keine medizinische Hilfe gerufen haben. Sie hatte unter anderem ein Alkoholproblem wie ihr Ehemann und starb am nächsten Morgen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH