Zweitwohnsitz-Nutzung am Edersee bleibt verboten
9. April 2020
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Besitzer von Ferienwohnungen und -häusern in der Region rund um den Edersee dürfen diese wegen der Corona-Pandemie weiter nicht nutzen. Das Verwaltungsgericht Kassel bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Verbot des Landkreises Waldeck-Frankenberg.
Kassel/Korbach (dpa/lhe) - Besitzer von Ferienwohnungen und -häusern in der Region rund um den Edersee dürfen diese wegen der Corona-Pandemie weiter nicht nutzen. Das Verwaltungsgericht Kassel bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Verbot des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Die Richter lehnten den Eilantrag eines Bürgers aus Nordrhein-Westfalen ab, der sein Wochenendhaus nutzen wollte. Man habe keinen Zweifel, dass das Nutzungsverbot derzeit ein «geeignetes, notwendiges und angemessenes Mittel» darstelle, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, erklärte ein VG-Sprecher. Eine Beschwerde gegen den Beschluss vor dem Verwaltungsgerichtshof ist möglich.
Vergangene Woche hatte der nordhessische Landkreis die Nutzung verboten und Besitzer zur Abreise gezwungen. In der Region gibt es 4000 solcher Zweitwohnsitze. Der Kläger wollte um Ostern herum in sein Haus in Vöhl am Edersee. Laut dem Verwaltungsgericht besteht aber eine «hinreichende Wahrscheinlichkeit», dass die Anreise von Personen zur Nutzung einer Nebenwohnung die Infektionsausbreitung verstärke und zu einer Überlastung der medizinischen Kapazitäten vor Ort führen könne.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH