Schleswig-Holstein führt Bußgeldkatalog ein

3. April 2020 ©
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Bei Verstößen gegen Verbote zur Eindämmung des Coronavirus gilt jetzt auch in Schleswig-Holstein ein Bußgeldkatalog. Die Landesregierung beschloss dies am Freitag in Kiel bei einer Video-Kabinettssitzung, wie Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) mitteilte.
Kiel (dpa/lno) - Bei Verstößen gegen Verbote zur Eindämmung des Coronavirus gilt jetzt auch in Schleswig-Holstein ein Bußgeldkatalog. Die Landesregierung beschloss dies am Freitag in Kiel bei einer Video-Kabinettssitzung, wie Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) mitteilte. Die Sanktionen sollen dazu beitragen, dass die Schutzmaßnahmen noch besser von den Menschen eingehalten werden und so die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamt wird. Auch in Hamburg trat am Freitag ein solcher Bußgeldkatalog in Kraft, der Beschluss dazu war am Vortag gefallen. Andere Bundesländer hatten schon früher solche Sanktionen eingeführt.
«Die Landesverordnung regelt viele Einzelmaßnahmen, welche mit Einschränkungen für die Menschen verbunden sind», sagte Grote. Die weit überwiegende Mehrheit informiere sich über die geltenden Einschränkungen und halte diese sehr diszipliniert ein. «Wir setzen deshalb auch weiterhin vorrangig auf Kooperation und Akzeptanz in der Bevölkerung», sagte Grote.
Im Wiederholungsfall sind Strafen bis zu 25 000 Euro möglich. Wer sich im öffentlichen Raum aufhält mit mehr als einer nicht im Haushalt lebenden Personen muss zum Beispiel 150 Euro bezahlen. Die Einreise nach Schleswig-Holstein aus touristischem Anlass, zu Freizeit- oder Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation kann jeden Einreisenden 150 bis 500 Euro kosten.
Nehmen Hotel oder Pensionen Gäste auf oder sind Gaststätten geöffnet, sind 4000 Euro für den Betreiber fällig. Wer an einer öffentlichen oder privaten Veranstaltung, Zusammenkunft oder Ansammlung mit mehr als einer nicht im selben Haushalt lebenden Personen teilnimmt, muss 150 bis 500 Euro bezahlen.
Das öffentliche Leben ist in Schleswig-Holstein wie in ganz Deutschland nahezu auf null runtergefahren.
Seit etwa Mitte März sind die meisten Geschäfte geschlossen, ebenso Schulen und Kitas. Geöffnet sind noch Supermärkte, Apotheken und Drogerien, Tankstellen, Banken, Lieferdienste, Poststellen und Märkte für Tierbedarf sowie Wochenmärkte. Alle Restaurants sind geschlossen, sie dürfen Speisen nur außer Haus verkaufen. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist derzeit untersagt. Das gilt für auch für Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen. Auch die Spielplätze sind abgesperrt. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und bei anderen Glaubensgemeinschaften sind ebenfalls verboten.
Die Schutzmaßnahmen sind in Schleswig-Holstein zunächst bis zum 19. April angesetzt. Nach Ostern soll die Lage bewertet und neu entschieden werden.
Die Zahl der in Schleswig-Holstein gemeldeten Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus ist bis Donnerstagabend auf 1448 gestiegen, die Zahl der Todesfälle erhöhte sich von 12 auf 15. Insgesamt 200 Menschen sind oder waren nach Angaben der Landesregierung vom Freitag seit Beginn der Epidemie in klinischer Behandlung. Aktuell werden 145 Corona-Patienten in Kliniken behandelt.
Die Opposition begrüßte den Bußgeldkatalog, ebenso die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Es sei richtig, einen Bußgeldkatalog landeseinheitlich festzulegen, sagte SPD-Fraktionschef Ralf Stegner. Das werde nicht bedeuten, dass die Polizei nun martialisch vorgehen werde. Sie mache einen hervorragenden Job. Die allermeisten Menschen hielten sich ohnehin an die Bestimmungen, sagte Stegner.
Der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger betonte: «Polizei und Ordnungsbehörden brauchen eine klare und verstehbare Handlungsleitlinie.» Leider funktioniere Überwachung nicht nur durch Überzeugung. «Wir brauchen auch deutliche und abschreckende Sanktionsmöglichkeiten.» Gerade vor den Feiertagen, bei wärmeren Temperaturen werde es auch uneinsichtige Menschen geben, die damit das Leben anderer gefährden.
Die GdP hält es zudem für richtig, dass die Daten von Corona infizierten Personen durch die Gesundheitsämter an die Polizei übermittelt werden. Jäger räumte ein, dass dies ein erheblicher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung sei. «Aber in dieser Ausnahmesituation müssen wir auch unsere Kolleginnen und Kollegen schützen.» Zudem müsse die Polizei handlungsfähig bleiben.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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