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Unternehmen

ALLKURA Treuhand GmbH

die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art, die Beratungsleistungen erbringen, zu beteiligen oder solche Unternehmen zu erwerben sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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